Auftragsvergaben an Mandatsträger?

Ist es eigentlich zulässig, dass die Kommune Aufträge an Ausschuss- oder Ratsmitglieder vergibt?

Die Frage ist im Sinne von Radio Eriwan zu beantworten, im Prinzip nein.
Zum Beispiel steht in der Hauptsatzung der Stadt Düren folgendes in § 12 Abs. 1

“Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse sowie mit der/dem Bürgermeister/in und den leitenden Dienstkräften der Stadt bedürfen der Genehmigung des Rates.”

Der Rat soll also diese Auftragsvergaben kontrollieren.
Doch dann gibt es Ausnahmen von diesem Genehmigungsvorbehalt, die diesen Abs. 1 vollkommen wertlos machen und damit der Vetternwirtschaft Tür und Tor öffnen. Ich habe mich mit dieser Verfahrenspraxis beschäftigt, weil in Düren Aufträge im sechsstelligen Bereich an Firmen von Ratsmitgliedern vergeben werden.
Eine dieser Ausnahmen ergibt sich aus § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung. Dort heißt es:

“(2) Keiner Genehmigung bedürfen:
b) Verträge, die aufgrund von Wettbewerbsbedingungen (Verdingungen, Ausschreibungen) abgeschlossen werden,”

Man denkt auf den ersten Blick. Dann ist doch alles ok. Der Wettbewerb wird es schon richten.

Bevor man sich aber sorglos zurücklehnt, sollte derjenige, der Akteneinsicht in die Ausschreibungsunterlagen vornimmt aber auf folgendes achten.

Wie viele Firmen wurden denn aufgefordert und befinden sich darunter auch Firmen aus dem Umland oder aus benachbarten Kreisen?

Sind es immer dieselben Firmen, die ein Angebot abgeben oder auch keines, und wenn ja, wie verhält es sich der Höhe nach zum Bestangebot?
Wie sorgfältig bearbeitet ist das Leistungsverzeichnis und wie realistisch sind die Einsatzpreise?

Warum werden bestimmte Firmen immer wieder aufgefordert, ein Angebot abzugeben, obwohl sie mehrfach kein Angebot oder noch nie ein Angebot abgegeben haben oder immer wieder Angebote, die preislich vollkommen aus dem Rahmen fallen? Dienen sie nur dazu, die Kulisse abzugeben?

Es ist also eine Fülle von Fragen, die sich stellen, um zu bewerten, ob ein Ausschreibungsverfahren wohl sachgerecht durchgeführt ist. Formal mag manches in Ordnung sein. Wenn allerdings ein bestimmtes Muster in der Gestaltung der Ausschreibungen zu erkennen ist, ist Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Nutznießer der Vergabe ein Mitglied des Rates oder der Ausschüsse ist und dieser auch noch der „richtigen“ Partei angehört. Dann bedarf es einer tieferen Analyse der Preiswürdigkeit der Gewerke.

Aber es stellt sich natürlich generell die Frage, warum denn die Vergabe an Rats- oder Ausschussmitglieder ohne Zustimmung des Rates überhaupt zulässig ist, von Bagatellaufträgen mal abgesehen.

Bernd Essler
AfD Fraktionsvorsitzender im Stadtrat von Düren