Bürgermeister Frank Peter Ullrich (SPD) scheitert mit Vertuschungsversuch – die AfD bleibt dran

Gestern berichteten erstmalig zahlreiche Medien über Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung seitens der türkisch-islamischen Gemeinde DITIB und den beim Freitagsgebet anwesenden Gläubigen.
Vermutlich aus ideologischen Gründen behielt der Bürgermeister der Stadt, der gleichzeitig Kopf der Stadtverwaltung ist, diese Information jedoch für sich und schwieg zu dem Vorgang: bis zu dem Zeitpunkt, da der Druck zu groß wurde und der Kölner Stadt-Anzeiger Nachfragen stellte.
In der Presserklärung korrigierte die Stadt nun das Datum des Vorfalls vom 08. Januar auf den 15. Januar und spricht von weniger Anwesenden. Da die Personalien der Anwesenden bekanntlich nicht aufgenommen worden sind, kann nur der Moscheebetreiber selbst mit einem Bußgeld belegt werden. Die Formulierung bezüglich einer Ahndung des schwerwiegenden Verstoßes bleibt vage und lautet wörtlich:
“[…] Dabei wurden die Verantwortlichen auf die Einhaltung der Coronaschutzbestimmungen hingewiesen und eine Schließung für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht.” Das heißt im Klartext: bisher gibt es keine Konsequenzen für den schwerwiegenden Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung.
Das ist übrigens der gleiche Bürgermeister, der Ende vergangenen Jahres noch den Silvester-Partybus anhielt und sich stolz mit Ordnungsamt-Uniform auf Facebook präsentierte. Es wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen.
Was die Verantwortlichen dabei nicht verstehen: der Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, was Sache ist. Und dieses Recht wird die AfD durchsetzen.
Wir werden diesen Vorfall als Oppositionspartei unserer Bürger lückenlos aufklären und haben bereits Sitzungen zu diesem Thema anberaumt: denn wir haben einige Fragen.
Darüber hinaus wird das Verhalten der Verantwortlichen auch aus juristischer Perspektive beleuchtet werden müssen. Der Bürgermeister ist seinen Dienstpflichten nicht nachgekommen und damit auch ein Fall für die Kommunalaufsicht und den Innenminister des Landes NRW.